AGB

All unsere Zimmer sind Nichtraucherzimmer

AGB / Stornobedingungen

Bei Annullierung der Buchung vor Reiseantritt bzw. bei vorzeitigem Abbruch des gebuchten Aufenthaltes , sind folgende Ausfallkosten zu tragen bis 1 Woche vor Anreise – 20% des gebuchten Aufenthalts bis 3 Tagen vor Anreise – 40% des gebuchten Aufenthalts innerhalb der letzten Tag vor dem Ankunftstag – 90% des gebuchten Aufenthalts.

Kostenlose Stornierung
Bis spätestens 2 Wochen vor Anreise kann eine kostenlose Stornierung vorgenommen werden.

AGB’s

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjahrungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. > Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für Gegenstände des Kunden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen in das Hotel eingebracht werden, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises bis maximal 3.500 € und für Bargeld, Wertpapiere und andere Wertsachen bis zu einem Betrag von 800 €. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde das Hotel nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung seines Eigentums benachrichtigt.

2. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände, die der Gast in das Hotelzimmer gebracht hat, und übernimmt daher keine Haftung für das Schicksal dieser Gegenstände. Dies gilt insbesondere für Wertsachen. Bitte beachten Sie, dass das Hotel keine Einrichtungen zur sicheren Aufbewahrung von Gegenständen in einem Hotelsafe oder Zimmersafe anbietet. Die Mitnahme von Gegenständen in das Hotel erfolgt daher auf eigene Gefahr des Gastes. Das Hotel übernimmt ferner keine Verantwortung für Gepäck, Taschen oder andere Gegenstände, die nach der Abreise eines Gastes in Zimmern oder ausgewiesenen Gepäckaufbewahrungsräumen zurückgelassen werden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt abzuholen.

3. Soweit dem Kunden auf dem Hotelparkplatz ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt damit auch gegen Entgelt kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von auf dem Gelände des Hotels abgestellten oder manövrierten Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

4. Gegenstände oder Materialien, die in den allgemein zugänglichen Räumen, technischen Einrichtungen und Aufenthaltsräumen des Hotels zurückgelassen werden, gelten nicht als in das Hotel gebracht.

VIII. Hotel-Rauchrichtlinie

Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist daher sowohl in den öffentlichen Bereichen des Hotels als auch in den Gästezimmern verboten. Das Hotel ist berechtigt, den Gästen im Falle eines Verstoßes EUR 350,00 als Entschädigung für die zusätzlich anfallenden Reinigungskosten sowie für entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, wenn das Hotel das betreffende Zimmer nicht weitervermieten kann. Dies gilt auch für die Kosten eines möglichen Feuerwehreinsatzes, wenn durch das Rauchen eines Gastes ein Feueralarm ausgelöst wird. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel nachweist, dass der Schaden höher oder der Kunde nachweist, dass er niedriger ist.

IX. Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:

Online Streitbeilegung